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Human Parasit:
Ausgabe #15
Human Parasit
z. Hd. Herrn Bäppi Äppler
Kackloch 77
01312 Blogsport (EU)


Sehr geehrter Äppler.
Ihnen wird zur Last gelegt, mit Ihrem Pamphlet "Human Parasit Fanzine" in der Ausgabe 15 (Frühjahr 2017) Unwahrheiten zu verbreiten sowie Personen im persönlichen und öffentlichen Rahmen massiv in ihrer Ehre zu verletzen. Dieses Vorgehen ist ausdrücklich nicht durch die Presse- und Meinungsfreiheit geschützt und entspricht dem dringenden Tatverdacht der Lügenpresse. Weiterhin verletzten Sie die Persönlichkeitsrechte mehrerer abgebildeter und erwähnter Personen, verwenden urheberrechtlich geschütztes Material Dritter, machen sich übler Nachrede schuldig und beschäftigen Autoren unter Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht.
Die komplette Auflage (300 Stück) der beschriebenen Ausgabe wird mit sofortiger Wirkung eingezogen und öffentlichkeitswirksam vernichtet. Wir bitten Sie, das Material unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle auszuhändigen. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, weitere Maßnahmen einzuleiten.
Nachfolgend eine Auflistung der Vergehen, die Ihnen nachgewiesen werden konnten.

- Schleichwerbung für die Marken "Nutella" (Seite 03), "Iglo" (Seite 04), "Ritter Sport" (Seite 05), billige DIY-Festivals (Seite 16, Seite 66). Dies ist laut Punker-Grundgesetz von 1977, Paragraph 48 Absatz 3, nicht unter 18 Tagessätzen zu ahndnen.
- Schlechte Witze über Waldorfschulen (Seite 04) und dicke Schlagzeuger (Seite 05) wurden bei der Punker-Vollversammlung von 2000 aus dem allgemeinen Fanzine-Kodex gestrichen.
- Das Zitieren von Peniswitzen (Seite 29f) wird unweigerlich mit Gefängnis bestraft. Sie dürfen sich eine Zelle mit Markus Magenbitter teilen.
- Ihr Autor "Ullah" verbreitet urheberrechtlich geschütztes Material auf illegalen Mixtapes (Seite 10f). Der Anwalt der Band "Slime" ist bereits informiert.
- Ein Glas Sekt für 3,50 Euro zu bestellen (Seite 14f) entspricht nicht den internationalen Gepflogenheiten für waschechte Punker, wie sie in der Punker-Konvention von 1983 festgelegt wurden.
- Die offensichtliche Werbung für Frühstückseier (Seite 16ff) werden wir der Veganer-Polizei melden.
- In Ihrem Artikel über die Band "The Baboon Show" (Seite 23f) echauffieren Sie sich über deren Erfolg, dabei ist das DOCH ALLES AUF IHREM MIST GEWACHSEN, SIE HUND!
- Ihre Interviewfragen an die Bands "Gedrängel" (Seite 06ff), "Eat The Bitch" (Seite 25ff) und "H.C. Baxxter" (Seite 52ff) lassen darauf schließen, dass Sie sich auf die Interviews akribisch vorbereitet haben. Nach den offiziellen Statuten für Punk-Fanzines ist dies untersagt.
- Der Artikel über die Band "Kommando Sacksahne" (Seite 33) enthält zu wenig Peniswitze. Markus Magenbitter ist bereits informiert.
- Das Beschaffen von Ware unter Ausschluss des Marktes und über gesellschaftliche Klassen hinweg (Seite 37) lässt an Ihrer sozialen Gesinnung zweifeln.
- Fickgeschichten (Seite 45) sind seit den Regelsatzreformen für Punk-Fanzines von 2004 nicht mehr gestattet.
- Sämtliche Artikel von Gastautoren ("Schinken" über die Band "Diarrhea Disco" auf Seite 15, "Nils Mosq." über die Punkszene Costa Ricas auf Seite 34ff, "Falk Fatal" über Filmstatisten auf Seite 42ff, "Kackschlacht" über deren Japan-Tour auf Seite 46ff) sind informativ und unterhaltsam, also höchstwahrscheinlich gelogen.
- Beim Besprechen diverser Veröffentlichungen aus dem Punk-Kosmos (Seite 38ff) halten Sie sich nicht an das vom Gesetzesgeber geforderte Mindestmaß an Neutralität und Objektivität.
- Ihre Abhandlung über ein Konzert der Band "Eisenpimmel" (Seite 31ff) enthält zu lange Sätze.
- Ihr Artikel über die Band "Pascow" (Seite 30f) widerspricht sich mit ihrer Forderung auf Seite 05. Soll sich die Band nun auflösen oder nicht?
- Das Special mit Besprechungen von Veröffentlichungen aus Hannover und Umland erfüllt den Tatbestand des Lokalpatriotismus. Sie müssen sich darüber klar sein, dass das ein schweres Vergehen ist, das selbst bei Mindeststrafmaß mit Steinigung geahndet wird.
- Auf Seite 68f bedienen Sie sich des Corporate Design von Bierschinken.net. Dies ist Diebstahl geistigen Eigentums. Eine entsprechende Nebenklage vor dem Zivilgericht Bielefeld ist anhängig.

Sollten Sie auf dieses Schreiben nicht bis zum 12.05.2017 antworten, wird Ihre komplette Spirituosen-Sammlung verpfändet und Sie wandern ins Kittchen, Sie ehrlose Ratte.

Mit (noch) freundlichen Grüßen,
Dr. Gerhard Schnellfick
Anwaltskanzlei Schnellfick & Söhne & Töchter
Kanzlei für Urheberrecht, Internetrecht, Istschonrecht AG
06/2017
Human Parasit - Ausgabe #15

Stil: Fanzine
VÖ: 05/2017, A5-Heft, Human Parasit (Link)





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Mumme und Partner

15.06.2017 18:45
Herrliches Review

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